Weil jeder mal eine Auszeit braucht
Für pflegende Angehörige
Anspruch
auf
Entlastung
Wer übernimmt die Betreuung, wenn Sie als pflegende Person einmal verhindert sind? Ob Sie eine Auszeit für den Urlaub benötigen, einen Arzt- oder Friseurtermin wahrnehmen möchten oder vorübergehend durch Krankheit ausfallen – die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 2.418 € im Jahr. Die Liste der in Frage kommenden Verhinderungsgründe ist nicht definiert, sie lässt sich daher beliebig erweitern.
Die Mehrheit der pflegenden Angehörigen wissen nicht, dass sie einen Anspruch darauf haben und lassen diesen Jahr für Jahr ungenutzt verfallen – gehören Sie auch dazu?!
Nutzen Sie ihre Chance auf Erholung!
Häufig gestellte Fragen
FAQ
Verhinderungspflege wird gewährt, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt – sei es wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen. In solchen Fällen springen wir für Sie ein und sorgen dafür, dass die Betreuung nahtlos weitergeführt wird.
- Sie haben hierbei lediglich Vorteile, es entstehen keinerlei Nachteile für Sie.
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn:
- Ihr Angehöriger mindestens Pflegegrad 2 hat.
- Sie ihn seit mindestens sechs Monaten im häuslichen Umfeld pflegen.
- Sie eine Pause oder Unterstützung benötigen
Die Beantragung der Verhinderungspflege ist unkompliziert. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt:
- Kontaktaufnahme mit uns für eine persönliche Beratung.
- Individuelle Planung der Pflegezeiten und Leistungen.
- Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse.